Der Hessische Landtag hat am 28.05.2018 das Gesetz zur Neuregelung zur Erhebung von Straßenbeiträgen beschlossen.
Dieses Gesetz ist am 07.06.2018 in Kraft getreten (GVBl. 2018, 247).
Viele Städte und Gemeinden erheben von den Anliegern einmalige oder wiederkehrende Beiträge zur solidarischen Finanzierung von Straßenbaulasten.
Dabei können einmalige Beiträge zu hohen Beitragsforderungen gegenüber Einzelnen führen, während bei wiederkehrenden Beiträgen die Kosten auf viele Schultern und über einen längeren Abrechnungszeitraum verteilt werden und somit die Solidargemeinschaft die beitragspflichtigen Kosten trägt.
Beide Abrechnungsarten haben Vor- und Nachteile, sodass eine Entscheidung für die geeignete Beitrags ermittlung von vielen Kriterien abhängig ist.
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Erstellung von Informationsflyern
Projektpräsentation und Beratung in Bürgersprechstunden
Ermitteln der Abrechnungsgebiete
laut Satzung (Regeln des KAG) der Kommune
Ermittlung der Geschossflächenzahl oder des Vollgeschossmaßstabs in Gebieten ohne Bebauungsplan
Festlegen der Straßenzustandsklassen, Ermittlung von Straßenflächen
Ermittlung des Beitragssatzes im Verhältnis Bürger/Kommune
Bestimmung des Abrechnungszeitraums durch Ihren Rechtsberater
Bereitstellung eines Softwaretools für eigene Bearbeitung
Schulung der Mitarbeiter
Beitragsveranlagung inkl. Bescheide
Vorteile der Einführung wiederkehrende Strassenbeiträge
Wiederkehrende Strassenbeiträge tragen dem Umstand Rechnung, dass die Grundstückseigentümer der Kommune von einem insgesamt funktionierenden und gut ausgebauten Straßensystem in gleicher Weise profitieren. Im Gegensatz zum einmaligen Beitrag, der zu hohen Beitragsforderungen gegenüber Einzelnen führen kann, liegt der Vorteil des wiederkehrenden Strassenbeitrages auf der Hand:
Die Kosten werden auf mehrere Schultern verteilt – die Höhe des Beitrages für den Einzelnen ist geringer. Ein weiterer Vorteil der wiederkehrenden Strassenbeiträge ist außerdem ein längerer Abrechnungszeitraum.
Kein Sanierungsstau
Fazit: Straßenbaulasten werden nicht einmalig von den Eigentümern an einer Straße, sondern solidarisch innerhalb der Abrechnungseinheit verteilt. Die finanzielle Belastung des Einzelnen wird erträglicher und so kann eine andernfalls oft notwendige Kreditauf-nahme vermieden werden. Es entsteht durch den wiederkehrenden Strassenbeitrag mehr Solidarität und Generationsgerechtigkeit.